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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Timo Hess Autorendienstleistungen, Coaching und Mentoring 

(kurz: AGB)

 

Ist innerhalb dieses Dokumentes von „dem Coachee“ die Rede, ist zu beachten, dass aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Außerdem umfasst diese Formulierung im Falle der von Timo Hess angebotenen Paar- und Familiencoachings auch zwei oder mehr Personen und ist hier ebenfalls nur aus Gründen der Lesbarkeit im Singular formuliert. 

 

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Coaching- und sonstigen Dienstleistungen von Timo Hess werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Coachee angenommen. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Coachees sind für Timo Hess nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt und von Timo Hess anerkannt sind.

 

§ 2 Zum Vertragsgegenstand

1. Inhalte, Programmpunkte und Gutscheine des Coachingprogramms, die vom Coachee nicht innerhalb der im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen wurden, verfallen.

 

2. Timo Hess erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm vom Coachee zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Coachee. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet Timo Hess kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Coachees vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Timo Hess garantiert keinen Erfolg. Durch die Absolvierung des Coachingprogramms wird der Coachee in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsführung unterstützt. Individueller Erfolg hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel auch von der Motivation des Coachees. Der Coachee erkennt an, dass Timo Hess keine Erfolgsgarantie abgeben sowie keine spezifischen Resultate oder zukünftige Einnahmen als Folge des Coachingprogrammes garantieren kann. Der Coachee übernimmt volle Verantwortung für seinen Erfolg. 

 

3. Das Coachingprogramm ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit

der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer Coach-Coachee-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle von Timo Hess klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Coachees, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen soll. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Coachee, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben,

körperlich und geistig gesund zu sein.

 

4. Ein Coaching, insbesondere ein Einzelcoaching oder ein Paarcoaching, erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Timo Hess macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Timo Hess steht dem Coachee als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet. Der Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. 

 

5. Timo Hess ist berechtigt, unterschiedliche geeignete Personen, Hilfskräfte, sachverständige Dritte oder andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

1. Sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet werden, behält sich Timo Hess das Recht vor, den Coachee bis zur vollständigen Zahlung der Programmgebühr vom Coachingprogramm auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung der Programmgebühr hat Timo Hess ein Zurückbehaltungsrecht an allen Inhalten des Coachingprogramms. Zusätzlich behält sich Timo Hess eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

2. Eine nur teilweise Teilnahme bzw. ein vorzeitiges Verlassen des Coachingprogramms berechtigt nicht zur Minderung der Programmgebühr.

 

3. Zurückbehaltungsrechte des Coachees werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Coachees ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche von Timo Hess schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4. Bezüglich sämtlicher übergebener Unterlagen, Materialien, Bücher, Medien (Waren) behält sich Timo Hess das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Programmgebühr vor.

 

§ 4 Haftung, Gewährleistung

1. Die Informationen und Ratschläge, die im Rahmen des Coachingprogramms, sonstigen Dienstleistungen sowie in allen Dokumentationen erteilt werden, sind durch Timo Hess sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Coachee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen, Coachingsitzungen und sonstigen Dienstleistungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

 

2. Ansprüche des Coachees auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Coachees aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Timo Hess, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren

Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Timo Hess nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Coachees aus einer

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4. Die Einschränkungen in vorstehenden Absätzen 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Timo Hess, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

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§ 5 Leistungserbringungshindernisse

1. Timo Hess ist berechtigt, bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei

Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten von Timo Hess entstanden sind, vereinbarte Termine zu verschieben. In diesem Fall wird Timo Hess den Coachee schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Coachee. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

 

2. Der Coachee ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Coachingsprogramms selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Timo Hess übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Ist der Coachee ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mannheim für als Ansprüche die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

 

2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Stand: 

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